Lawinenabgang und Rettungskosten - Wer kommt für Rettungs- und Suchaktionen auf?

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Vor allem im Winter, zum Beispiel bei Lawinenabgängen, kommt es in der Schweiz oft zu Such- und Rettungsaktionen, an denen die REGA, die Polizei, Gebirgsretter, Pistendienste, Mitarbeiter der Alpinen Rettung Schweiz und des Schweizer Alpen Clubs beteiligt sind.

Dabei kommen Suchhunde, Helikopter und vieles mehr zum Einsatz. Die Kosten für derartige Einsätze können schnell in die Zehntausende gehen. Doch wer kommt eigentlich für die hohen Rettungskosten auf? In jenen Fällen, in denen beispielsweise keine Opfer gefunden werden oder kein Auslöser für ein Unglück, in diesem Falle die Lawine, ausgemacht werden kann, die Suche also ins Leere läuft, aus irgendeinem Grund abgebrochen wird und es demzufolge keinen Rechnungsempfänger gibt, kommt die jeweilige Betriebshaftpflichtversicherung der involvierten Partei, z.B. des Pistenbetreibers, zum Tragen. Für die offenen Rechnungen muss dann oft die öffentliche Hand aufkommen. Für Suchkosten der REGA wiederum sieht es etwas anders aus. Die Kosten für Rettungseinsätze aus der Luft müssen von den Geretteten, respektive deren Versicherungen übernommen werden, wenn sie ausserhalb der offiziellen Pisten unterwegs waren und/oder die Lawine ausgelöst haben. Geht eine Lawine über einer offiziellen Skipiste herunter, kann das Bahnunternehmen zur Kasse gebeten werden, wenn dieses keinen Verursacher für das Auslösen der Lawine finden kann. Für verschüttete Strassen kommen in der Regel wiederum Gemeinde oder Kanton auf. Beratung zu diesem komplexen Thema und für Ihren Einzelfall finden Sie bei uns.

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